Zum Inhalt springen
Ausschreibungs-Check buchen

Branche

Ausschreibungen für Handwerker: öffentliche Bauaufträge nach VOB/A

Wer als Handwerksbetrieb öffentliche Aufträge sucht, bewegt sich meist in der Welt der VOB/A. Hier erfahren Sie, wie Ausschreibungen für Handwerker aufgebaut sind, wo Formfehler lauern und warum Lose Ihre Chance sind.

Stand: 19.09.2026 · Redaktion: Stefan Schüssel

Steintreppe zwischen Säulen – Ausschreibungen für Handwerker

Schulsanierung, neue Kita, Umbau eines Rathauses: Über Ausschreibungen für Handwerker vergeben öffentliche Bauherren laufend Arbeiten an Elektro-, Maler-, Sanitär- oder Dachdeckerbetriebe. Im Amtsblatt der EU (TED) erschienen zwischen September 2025 und September 2026 rund 34.000 Wettbewerbsbekanntmachungen deutscher Auftraggeber für Bauleistungen, darunter rund 4.500 für Elektroinstallationen und rund 770 für Malerarbeiten – nur Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (Abfrage vom 18.09.2026).

Dass dort auch einzelne Gewerke auftauchen, hat einen Grund: Überschreitet eine Baumaßnahme insgesamt den Schwellenwert, werden auch viele ihrer Fachlose europaweit ausgeschrieben. Hinzu kommt die große Zahl national bekannt gemachter Verfahren.

VOB/A: national oder europaweit

Bauleistungen vergeben öffentliche Auftraggeber nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB. Teil A regelt das Vergabeverfahren: Abschnitt 1 gilt für nationale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, Abschnitt 2 (VOB/A-EU) für europaweite Verfahren darüber. Teil B enthält die Vertragsbedingungen, die in öffentlichen Bauverträgen regelmäßig vereinbart werden, Teil C die technischen Vertragsbedingungen der einzelnen Gewerke.

Unterhalb der Schwellenwerte hängt die Verfahrensart unter anderem vom Auftragswert ab. Die Wertgrenzen legen Bund und Länder fest; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltende Fassung. Welche Verfahren es gibt, zeigt der Überblick zu den Vergabearten.

Leistungsverzeichnis und GAEB-Dateien

Kern jeder Bauausschreibung ist das Leistungsverzeichnis (LV). Es gliedert die Arbeiten in Positionen mit Ordnungszahl, Kurz- und Langtext, Menge und Einheit; Sie tragen je Position den Einheitspreis ein. Bei Rechenfehlern zählt in der Regel der Einheitspreis, nicht der Gesamtbetrag der Position.

Viele Auftraggeber stellen das LV im GAEB-Format bereit, dem Standard für den Datenaustausch im Bauwesen. Die Angebotsaufforderung kommt dann häufig als Datei mit der Endung X83, Ihr bepreistes Angebot geben Sie als X84 zurück, meist über die E-Vergabe. Lesen Sie die Langtexte vollständig: Dort stecken Fabrikatsvorgaben, Ausführungsdetails und Leistungen, die im Kurztext nicht auftauchen.

Formblätter und Preisblätter

Viele Auftraggeber nutzen Formblätter aus den Vergabehandbüchern von Bund und Ländern, etwa das Angebotsschreiben, Eigenerklärungen zur Eignung, Verzeichnisse der Nachunternehmerleistungen und Preisblätter. In den Preisblättern legen Sie offen, wie sich Ihre Preise zusammensetzen, zum Beispiel über Kalkulationszuschläge oder die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise. Füllen Sie jedes Formblatt vollständig aus und verändern Sie keine Vorgaben.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordert. Fehlende Preise lassen sich grundsätzlich nicht nachreichen, und Auftraggeber können die Nachforderung in den Unterlagen ausschließen. Welche Fehler typischerweise zum Ausschluss des Angebots führen, lesen Sie im Ratgeber.

Präqualifizierung nach PQ-VOB

Wer regelmäßig anbietet, legt immer wieder dieselben Eignungsnachweise vor: Umsätze, Beschäftigte, Referenzen, Registerauszüge, Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Die Präqualifizierung nach PQ-VOB bündelt diese Nachweise. Sie werden einmal geprüft, und das Unternehmen wird in eine Liste eingetragen, auf die Auftraggeber zugreifen.

Die Liste führt der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen. Die Eintragung ersetzt nicht jeden Nachweis: Auftragsbezogene Angaben, etwa zu vergleichbaren Referenzen oder zum eingesetzten Personal, verlangen die Unterlagen oft trotzdem.

Lose als Chance, Nebenangebote mit Vorsicht

Öffentliche Auftraggeber teilen Bauleistungen grundsätzlich in Fach- und Teillose auf; oberhalb der EU-Schwellenwerte schreibt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das vor, und auch die VOB/A kennt die Losvergabe. Für Handwerksbetriebe ist das der Einstieg: Sie bieten auf das Gewerk, das Sie beherrschen, statt die ganze Maßnahme übernehmen zu müssen. Achten Sie bei mehreren Losen auf Vorgaben zur Kombination und auf eine mögliche Begrenzung der Lose je Bieter.

Nebenangebote sind eigene technische oder wirtschaftliche Alternativen zur ausgeschriebenen Lösung. Geben Sie sie nur ab, wenn die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen sie zulassen, und erfüllen Sie die dort genannten Mindestanforderungen. Häufig sind Nebenangebote nur zusammen mit einem Hauptangebot erlaubt.

Ausschreibungen für Handwerker nach Gewerk

Beispiele: typische Aufträge und Prüfpunkte je Gewerk
GewerkTypische AufträgeWorauf Sie achten
ElektroInstallation in Schulen und Verwaltungsgebäuden, Beleuchtung, DatennetzeFabrikatsangaben, Prüfprotokolle, Schnittstellen zu anderen Gewerken
MalerInnenanstriche, Fassaden, BodenbeschichtungenFlächenmengen, wer das Gerüst stellt, Ausführung in Ferienzeiten
Sanitär und HeizungSanitärräume, Trinkwasserinstallation, HeizungserneuerungLeitfabrikate „oder gleichwertig“, Hygieneanforderungen, Abstimmung mit dem Rohbau
DachNeueindeckung, Abdichtung, DachentwässerungWitterungsrisiko, Absturzsicherung, Terminkette mit Zimmerei und Klempnerei

Die Übersicht zeigt Beispiele; welche Anforderungen im konkreten Verfahren gelten, steht allein in den Unterlagen. Planen Sie bei Arbeiten im laufenden Betrieb, etwa in Schulen, die Ausführungsfenster besonders genau.

So unterstützen wir Handwerksbetriebe

Viele Betriebe sind gut ausgelastet und haben keine Zeit, täglich Plattformen zu durchsuchen. Wir erstellen mit Ihnen ein Suchprofil nach Gewerk, Auftragsgröße und Einzugsgebiet und finden passende Verfahren. Wir sichten Leistungsverzeichnis, Formblätter und Vertragsbedingungen, besprechen mit Ihnen Chancen und Risiken und bereiten das Angebot vollständig vor; die Einheitspreise liefern Sie aus Ihrer Kalkulation. Die Kommunikation mit der Vergabestelle übernehmen wir, mehr dazu auf der Seite Kommunikation mit der Vergabestelle.

Häufige Fragen

Wie komme ich als Handwerker an öffentliche Aufträge?

Legen Sie fest, welche Gewerke, Auftragsgrößen und Regionen zu Ihrem Betrieb passen, und suchen Sie gezielt auf Vergabeplattformen und in TED. Halten Sie Ihre Eignungsnachweise aktuell oder lassen Sie sich präqualifizieren. Beginnen Sie mit überschaubaren Losen, um Routine mit Leistungsverzeichnis und Formblättern zu gewinnen.

Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/B?

Die VOB/A regelt, wie der Auftraggeber den Auftrag vergibt: Bekanntmachung, Angebotsabgabe, Wertung, Zuschlag. Die VOB/B regelt, was danach im Vertrag gilt, etwa zu Abnahme, Mängelansprüchen, Abrechnung und Zahlung. Für Ihr Angebot ist also vor allem die VOB/A wichtig, für die Ausführung die VOB/B.

Brauche ich eine spezielle Software für GAEB-Dateien?

Zum Bepreisen eines GAEB-Leistungsverzeichnisses brauchen Sie ein Programm, das die Datei einlesen und als Angebotsdatei wieder ausgeben kann. Viele Kalkulations- und Handwerkerprogramme beherrschen das. Prüfen Sie vor der Abgabe, ob die Datei vollständig ist und alle Preise korrekt übernommen wurden.

Sind öffentliche Ausschreibungen für kleine Handwerksbetriebe realistisch?

Ja, vor allem über Fachlose und national bekannt gemachte Verfahren mit überschaubarem Volumen. Entscheidend sind freie Kapazität im Ausführungszeitraum, aktuelle Nachweise und ein vollständiges Angebot. Für größere Maßnahmen kommt auch eine Bietergemeinschaft mit anderen Betrieben in Frage.

Die genannten Anforderungen sind typisch, aber nicht abschließend – jede Ausschreibung legt ihre eigenen fest. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Türklopfer an einer alten Holztür – Ausschreibungs-Check buchen

Ausschreibungs-Check · 30 Minuten

Lohnt sich die Ausschreibung für Ihr Unternehmen?

Im Ausschreibungs-Check sehen wir uns Ihr Verfahren oder Ihre Ausgangslage an und sagen Ihnen offen, was für ein Angebot spricht und was dagegen. 500 € zzgl. USt., bei Auftragserteilung voll angerechnet.

kontakt@ausschreibungsprofi.deWittelsbacher Straße 1, 82319 Starnberg