Ratgeber
Eignungsnachweise bei öffentlichen Ausschreibungen
Mit Eignungsnachweisen zeigen Sie dem Auftraggeber, dass Ihr Unternehmen einen Auftrag rechtlich, finanziell und fachlich ausführen kann. Hier erfahren Sie, welche Nachweise typisch sind und wie Sie sie ohne Hektik bereithalten.
Stand: 19.09.2026 · Redaktion: Stefan Schüssel

Wer einen öffentlichen Auftrag erhalten will, muss zeigen, dass er ihn ausführen kann. Diese Prüfung heißt Eignungsprüfung, die Belege dafür heißen Eignungsnachweise. Sie entscheiden oft schon vor dem Preis darüber, ob ein Angebot überhaupt in die Wertung kommt.
Was sind Eignungsnachweise?
Öffentliche Auftraggeber vergeben Aufträge nur an geeignete Unternehmen. Geeignet heißt: fachkundig und leistungsfähig, ohne dass ein Ausschlussgrund vorliegt. Für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt das § 122 GWB; die Regeln für kleinere Aufträge folgen im Kern demselben Gedanken.
Welche Nachweise im Einzelfall gefordert sind, steht in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen. Die Anforderungen müssen mit dem Auftrag zusammenhängen und in einem angemessenen Verhältnis zu Gegenstand und Wert stehen. Ein Auftraggeber darf also nicht beliebig viel verlangen.
Die drei Eignungskategorien
Eignungskriterien dürfen nur drei Bereiche betreffen. Jeder Bereich beantwortet eine eigene Frage des Auftraggebers.
| Kategorie | Frage des Auftraggebers | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung | Darf das Unternehmen diese Leistung erbringen? | Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung, besondere Erlaubnisse wie die für das Bewachungsgewerbe |
| Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | Trägt das Unternehmen den Auftrag finanziell? | Umsätze der letzten Geschäftsjahre, Nachweis der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung, Bankerklärung, Jahresabschluss |
| Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | Hat das Unternehmen Erfahrung, Personal und Ausstattung? | Referenzen vergleichbarer Aufträge, Zahl der Beschäftigten, Qualifikation der Projektleitung, Geräte und Fahrzeuge, Nachweise zum Qualitätsmanagement |
Hinzu kommen Belege, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Häufig verlangt werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Rechtlich ist das eine eigene Prüfung, in der Praxis liegen diese Bescheinigungen aber im selben Ordner.
Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden
Die Liste unterscheidet sich von Verfahren zu Verfahren. Die Unterhaltsreinigung einer Schule verlangt andere Referenzen als die Sanierung eines Rathausdachs. Suchen Sie deshalb in jeder Bekanntmachung den Abschnitt zu den Eignungskriterien und gleichen Sie ihn mit den Formblättern ab. Achten Sie besonders auf Mindestanforderungen, etwa einen Mindestumsatz oder eine bestimmte Zahl vergleichbarer Referenzen.
Bei Referenzen zählt die Vergleichbarkeit. Auftraggeber fragen häufig nach Art der Leistung, Zeitraum, Auftragswert und einer Ansprechperson beim damaligen Kunden. Fehlt Ihnen eine Referenz in der geforderten Größe, kann eine Bietergemeinschaft weiterhelfen oder die Eignungsleihe, bei der Sie sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens stützen.
Eigenerklärung oder Bescheinigung?
Eine Eigenerklärung ist eine Erklärung des Unternehmens selbst, zum Beispiel über Umsätze oder Beschäftigtenzahlen. Eine Bescheinigung stammt von einer dritten Stelle, etwa vom Finanzamt, von der Bank oder vom Versicherer. In vielen Verfahren genügt mit dem Angebot zunächst die Eigenerklärung. Die Bescheinigungen fordert der Auftraggeber dann häufig nur von den Bietern an, die für den Zuschlag in Betracht kommen.
Eine Eigenerklärung ist trotzdem keine Formalie. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen. Unterschreiben Sie daher nur, was Sie auf Nachfrage mit einem Dokument belegen können. Oberhalb der EU-Schwellenwerte bündelt die Einheitliche Europäische Eigenerklärung diese Angaben in einem Standardformular.
Präqualifizierung als Abkürzung
Statt für jedes Verfahren dieselben Unterlagen neu einzureichen, können Unternehmen ihre Eignung vorab prüfen lassen. Bauunternehmen nutzen dafür PQ-VOB, Liefer- und Dienstleister das amtliche Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern. Der Eintrag ersetzt viele Einzelnachweise, aber nicht alle. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zur Präqualifizierung.
Eignungsnachweise dauerhaft pflegen
Die meiste Zeit kostet nicht das Ausfüllen, sondern das Suchen. Wer seine Eignungsnachweise zentral ablegt, reagiert schneller und macht weniger Fehler. Hilfreich ist eine feste Nachweismappe mit einer Übersicht, wann welches Dokument ausgestellt wurde.
- Bescheinigungen mit Ausstellungsdatum ablegen und rechtzeitig neu anfordern, denn viele Auftraggeber verlangen aktuelle Fassungen.
- Umsätze nach jedem Jahresabschluss in die Vorlage übernehmen.
- Die Referenzliste laufend ergänzen und vorab klären, ob frühere Kunden als Ansprechpartner genannt werden dürfen.
- Qualifikationsnachweise und Lebensläufe der Schlüsselpersonen aktuell halten.
- Die Versicherungsbestätigung mit den aktuellen Deckungssummen griffbereit haben.
Wenn ein Nachweis fehlt
Fehlt ein Nachweis oder ist er unvollständig, kann der Auftraggeber ihn in bestimmten Fällen nachfordern. Die Regeln dazu stehen unter anderem in § 56 VgV und für Bauleistungen in der VOB/A. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht, denn manche Auftraggeber schließen die Nachforderung in den Unterlagen aus. Welche Fehler typischerweise zum Ausschluss des Angebots führen, zeigt ein eigener Beitrag.
So unterstützen wir
Unser Tender Center markiert beim Lesen der Unterlagen, welche Nachweise und Referenzen ein Verfahren verlangt. Daraus entsteht eine Liste, die wir mit Ihnen gegen Ihre vorhandenen Dokumente abgleichen. Fehlt etwas, sehen Sie das vor der Entscheidung für ein Angebot und nicht erst kurz vor Fristende. Anschließend stellen wir die Nachweise geordnet für die Angebotsabgabe zusammen.
Häufige Fragen
Welche Eignungsnachweise werden bei Bauleistungen nach VOB/A verlangt?
Auch bei Bauleistungen geht es um Berufsausübung, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit. Typisch sind Angaben zu Umsätzen, Beschäftigten und vergleichbaren Bauaufträgen der letzten Jahre, oft auf einem Formblatt zur Eigenerklärung. Ein Eintrag in der PQ-VOB-Liste kann viele dieser Einzelangaben ersetzen, wenn die Vergabeunterlagen das zulassen.
Gelten unterhalb der EU-Schwellenwerte andere Eignungsnachweise?
Die drei Kategorien bleiben gleich, die Details regeln die nationalen Vergabeordnungen. Für Liefer- und Dienstleistungen gilt die UVgO nur dort, wo Bund oder Land sie eingeführt haben; für Bauleistungen gilt in der Regel der erste Abschnitt der VOB/A. Maßgeblich ist in jedem Fall, was die Bekanntmachung konkret verlangt.
Wie alt dürfen Eignungsnachweise sein?
Das legt der Auftraggeber fest, eine allgemeine Frist gibt es nicht. Viele Vergabeunterlagen nennen ein Höchstalter für Bescheinigungen oder verlangen den Nachweis für bestimmte Geschäftsjahre. Steht dazu nichts in den Unterlagen, reichen Sie die jüngste verfügbare Fassung ein oder stellen eine Bieterfrage.
Kann ich Referenzen meines Nachunternehmers als Eignungsnachweis nutzen?
Das geht nur über die sogenannte Eignungsleihe. Der Nachunternehmer verpflichtet sich dann schriftlich, Ihnen seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, und muss die betreffenden Eignungskriterien selbst erfüllen. Geht es um seine berufliche Erfahrung, muss er den betreffenden Leistungsteil in der Regel auch selbst ausführen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick für Bieter (Stand: 19.09.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens und die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltende Rechtslage. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Vergaberecht.
Weiterlesen
- Vergabeunterlagen prüfen: so gehen Sie vorWoraus Vergabeunterlagen bestehen, wie Sie sie systematisch lesen und was Sie bei Widersprüchen tun.
- Ausschreibungen für kleine UnternehmenLose, Einstiegsaufträge, Kooperationen, Nachweise: wie kleine Betriebe realistisch an öffentliche Aufträge kommen.
- Angebotserstellung für AusschreibungenFormblätter, Eignungsnachweise, Konzepte und Preisblätter: vollständig und formgerecht, auf Grundlage Ihrer Preise.

Ausschreibungs-Check · 30 Minuten
Lohnt sich die Ausschreibung für Ihr Unternehmen?
Im Ausschreibungs-Check sehen wir uns Ihr Verfahren oder Ihre Ausgangslage an und sagen Ihnen offen, was für ein Angebot spricht und was dagegen. 500 € zzgl. USt., bei Auftragserteilung voll angerechnet.
kontakt@ausschreibungsprofi.deWittelsbacher Straße 1, 82319 Starnberg