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Ausschreibungen Gebäudereinigung: Reinigungsaufträge der öffentlichen Hand
Wer auf Ausschreibungen in der Gebäudereinigung bietet, rechnet aus Flächen, Intervallen und Leistungswerten einen Preis, der mehrere Jahre tragen muss. Hier lesen Sie, wie Reinigungsausschreibungen aufgebaut sind und worauf Auftraggeber bei Kalkulation und Konzept achten.
Stand: 19.09.2026 · Redaktion: Stefan Schüssel

Schulen, Rathäuser, Kliniken, Polizeidienststellen: Über Ausschreibungen in der Gebäudereinigung vergibt die öffentliche Hand Reinigungsleistungen in großem Umfang und häufig für mehrere Jahre. Im Amtsblatt der EU (TED) erschienen zwischen September 2025 und September 2026 rund 3.000 Wettbewerbsbekanntmachungen deutscher Auftraggeber für Reinigungsdienste – nur Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (Abfrage vom 18.09.2026). National bekannt gemachte Verfahren kommen hinzu.
Wer hier mitbieten will, muss vor allem eines können: aus einem Flächenverzeichnis einen belastbaren Preis ableiten. Die folgenden Abschnitte gehen den Weg dorthin Schritt für Schritt.
Ausschreibungen in der Gebäudereinigung: die Leistungsarten
Im Mittelpunkt steht oft die Unterhaltsreinigung, also die regelmäßige Reinigung nach festem Plan. Hinzu kommt die Glasreinigung von Fenstern, Rahmen und Glasfassaden. Die Grundreinigung entfernt tiefer sitzende Verschmutzungen und alte Pflegefilme von Böden. Unter Sonderreinigung fallen Einsätze wie die Bauendreinigung, die Teppichreinigung oder die Reinigung nach Veranstaltungen.
Auftraggeber schreiben diese Leistungen oft getrennt aus oder teilen sie in Lose nach Gebäuden oder Stadtteilen. So können Sie gezielt auf die Leistungsart bieten, die Ihr Betrieb personell und technisch abdeckt. Achten Sie darauf, ob die Unterlagen begrenzen, für wie viele Lose ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Das Leistungsverzeichnis: Raumgruppen, Flächen, Intervalle
Herzstück jeder Reinigungsausschreibung ist das Leistungsverzeichnis, oft als Raumbuch oder Flächenverzeichnis aufgebaut. Es listet die Räume, ordnet sie Raumgruppen zu und nennt je Raum Fläche, Bodenbelag und Reinigungsintervall. Aus diesen Angaben entsteht später fast Ihre gesamte Kalkulation.
| Angabe | Beispiele | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Raumgruppe | Büro, Sanitär, Verkehrsfläche, Treppenhaus, Sonderraum | Je Raumgruppe gilt ein eigener Leistungsumfang, etwa Papierkörbe leeren oder Armaturen entkalken. |
| Fläche | Quadratmeter je Raum | Stimmen Einzelwerte und Summen überein? Fehlen Nebenräume oder sind Flächen doppelt erfasst? |
| Bodenbelag | Linoleum, Fliesen, Teppich, Parkett | Der Belag bestimmt Verfahren, Maschinen und Reinigungsmittel. |
| Intervall | täglich, mehrmals wöchentlich, vierzehntäglich | Ferien, Schließtage und Bedarfsreinigung verändern die Jahresstunden. |
Prüfen Sie außerdem die Reinigungszeiten. Ob vor Dienstbeginn, während des Betriebs oder abends gereinigt wird, entscheidet über Lohnzuschläge, Personalverfügbarkeit und Schlüsselregelungen. Wie Sie die übrigen Unterlagen systematisch lesen, zeigt der Ratgeber Vergabeunterlagen prüfen.
Leistungswerte und Personalkalkulation
Der Leistungswert gibt an, wie viele Quadratmeter eine Reinigungskraft in einer Stunde schafft. Er hängt von Raumgruppe, Belag, Möblierung und Verschmutzung ab und ist die wichtigste Stellschraube Ihres Angebots. Teilen Sie die Fläche je Raumgruppe durch den Leistungswert und multiplizieren Sie mit der Zahl der Reinigungen, erhalten Sie die Jahresstunden.
Diese Stunden bewerten Sie mit Ihrem Stundenverrechnungssatz. Er enthält Lohn und Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten für Urlaub und Krankheit, Material, Maschinen, Objektleitung sowie Wagnis und Gewinn. Viele Vergabeunterlagen verlangen, dass Sie diese Bestandteile in einem Kalkulationsblatt offenlegen.
Zu optimistische Leistungswerte senken den Preis, rächen sich aber in der Ausführung. Bei auffällig niedrigen Angeboten dürfen Auftraggeber Aufklärung verlangen und die Kalkulation nachvollziehen. Rechnen Sie deshalb mit Werten, die Ihre Teams im Objekt tatsächlich erreichen.
Tarifliche Mindestlöhne und Erklärungen
Für die Gebäudereinigung gibt es einen eigenen Branchentarif mit Mindestlöhnen, die regelmäßig neu verhandelt werden. Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie schnell veralten; maßgeblich ist der Stand im Ausführungszeitraum. Kalkulieren Sie über die gesamte Vertragslaufzeit und preisen Sie absehbare Tariferhöhungen ein.
Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Preisanpassung bei Lohnänderungen vorsieht. Fehlt eine solche Klausel, tragen Sie das Risiko steigender Löhne allein. In vielen Verfahren kommen Erklärungen zur Einhaltung von Mindestlohn und Tarifbedingungen hinzu, die sich häufig auch auf Nachunternehmer erstrecken.
Objektbesichtigung, Qualitätskontrollen, Vertretung
Viele Auftraggeber bieten eine Objektbesichtigung an, manche schreiben sie verbindlich vor. Nutzen Sie den Termin, um Beläge, Verschmutzungsgrad, Möblierung, Zugänge und Lagerräume für Material zu sehen. Was dabei unklar bleibt, klären Sie über Bieterfragen, damit alle Bieter dieselbe Antwort erhalten.
Für die Ausführung verlangen die Unterlagen häufig ein System zur Qualitätskontrolle: regelmäßige Begehungen, Kontrollprotokolle und Fristen für die Beseitigung von Mängeln. Oft sind Minderungen oder Vertragsstrafen bei Schlechtleistung vorgesehen. Ebenso gefragt ist eine Vertretungsregelung, die beschreibt, wer bei Urlaub oder Krankheit einspringt und wie neue Kräfte in das Objekt eingewiesen werden.
Das Reinigungskonzept als Wertungskriterium
Neben dem Preis werten viele Auftraggeber ein Reinigungskonzept. Es beschreibt, wie Sie den Auftrag in genau diesem Objekt umsetzen: Personaleinsatz und Arbeitszeiten, Einarbeitung, Qualitätssicherung, Verfahren und Reinigungsmittel, Umgang mit Beschwerden. Welches Gewicht das Konzept hat und nach welchen Unterkriterien es bewertet wird, steht in den Zuschlagskriterien.
Ein Konzept aus Textbausteinen fällt bei der Wertung schnell auf. Beziehen Sie sich auf die Raumgruppen, die Nutzungszeiten und die Besonderheiten, die Sie bei der Besichtigung gesehen haben. Beantworten Sie jede Frage der Bewertungsmatrix an der Stelle, an der sie erwartet wird.
So unterstützen wir Reinigungsunternehmen
Wir legen mit Ihnen ein Suchprofil nach Objektarten, Leistungsarten und Region fest und finden passende Ausschreibungen bundesweit. Unser Tender Center, eine eigene, lokal betriebene KI-Analyse, markiert Fristen, Besichtigungstermine und geforderte Nachweise. Wir sichten Flächenverzeichnis und Vertragsbedingungen und besprechen mit Ihnen Chancen und Risiken.
Leistungswerte und Stundensätze legen Sie fest, wir bereiten sie vollständig und nachvollziehbar auf. Danach erstellen wir die Angebotsunterlagen einschließlich Reinigungskonzept und übernehmen die Kommunikation mit der Vergabestelle.
Häufige Fragen
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen für Reinigungsfirmen?
Reinigungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen europaweit in TED, kleinere Verfahren auf den Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen. Weil sich die Bekanntmachungen auf viele Portale verteilen, lohnt ein Suchprofil mit passenden CPV-Codes aus der Gruppe 909 und Ihrer Region. CPV-Codes sind die EU-weit einheitlichen Kennziffern für Leistungsarten.
Ist die Objektbesichtigung bei Reinigungsausschreibungen Pflicht?
Das legen die Vergabeunterlagen fest. Manche Auftraggeber verlangen eine Bestätigung, dass Sie das Objekt besichtigt haben, andere bieten den Termin freiwillig an. Auch ein freiwilliger Termin lohnt sich meist, weil Flächen und Verschmutzung vor Ort oft anders wirken als auf dem Papier.
Wie erkenne ich, ob meine Kalkulation für die Unterhaltsreinigung realistisch ist?
Übersetzen Sie die errechneten Jahresstunden in einen konkreten Einsatzplan: Wie viele Kräfte arbeiten an welchen Tagen wie lange im Objekt? Passt das nicht zu den Nutzungszeiten, stimmt meist ein Leistungswert nicht. Hilfreich ist auch ein Abgleich mit ähnlichen Objekten, die Sie bereits reinigen.
Was bringt eine Ausschreibungsberatung für die Gebäudereinigung?
Unterstützung spart vor allem Zeit bei Suche, Sichtung der Unterlagen und Angebotserstellung. Die Kalkulationsgrundlagen und die Entscheidung, ob Sie anbieten, bleiben bei Ihnen. Rechtliche Fragen, etwa zu Rügen, gehören in die Hände einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Vergaberecht.
Die genannten Anforderungen sind typisch, aber nicht abschließend – jede Ausschreibung legt ihre eigenen fest. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
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