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Ausschreibungen Beratungsleistungen: Konzept, Team und Tagessatz

Öffentliche Auftraggeber kaufen Organisations-, Strategie- und Fachberatung ebenso ein wie Coaching und Schulungen. Bei Ausschreibungen für Beratungsleistungen entscheidet oft nicht der niedrigste Preis, sondern ein schlüssiges Konzept mit dem passenden Team.

Stand: 19.09.2026 · Redaktion: Stefan Schüssel

Leerer Konferenzraum mit ovalem Holztisch – Ausschreibungen Beratungsleistungen

Ministerien, Kommunen, Hochschulen und öffentliche Unternehmen holen sich externe Beratung, wenn sie sich neu aufstellen, Abläufe verändern oder Fachwissen auf Zeit brauchen – und vergeben diese Aufträge über Ausschreibungen für Beratungsleistungen. Für Beratungsunternehmen, Institute und Einzelberater ist das ein Markt, in dem Argumente mehr wiegen als Stückpreise. Genau das macht die Angebote aufwendig.

Welche Beratung die öffentliche Hand einkauft

  • Organisationsberatung: Aufbau- und Ablauforganisation, Personalbedarf, Zusammenlegung von Ämtern.
  • Strategieberatung: Leitbilder, Entwicklungskonzepte, Begleitung von Veränderungsprozessen.
  • Fachberatung: etwa zu Energie, Mobilität, Finanzen oder Fördermitteln.
  • Prozessberatung: Verwaltungsabläufe analysieren und vereinfachen, oft im Zuge der Digitalisierung.
  • Coaching und Schulungen: für Führungskräfte, Teams oder die Einführung neuer Verfahren.

Im Amtsblatt der EU (TED) erschienen zwischen September 2025 und September 2026 rund 750 Bekanntmachungen deutscher Auftraggeber für Unternehmens- und Managementberatung (CPV-Gruppe 794, nach dem europäischen Verzeichnis der Auftragsgegenstände) – nur Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (Abfrage vom 18.09.2026). Coaching und Schulungen laufen teils unter anderen Codes, und national bekannt gemachte Verfahren kommen hinzu.

Ausschreibungen für Beratungsleistungen: warum Qualität oft mehr zählt

Den Zuschlag erhält nach § 127 GWB das wirtschaftlichste Angebot, also das beste Verhältnis von Preis und Leistung. Bei Beratung ist die Leistung zum Zeitpunkt des Angebots noch nicht sichtbar, sie steckt in Köpfen und Methoden. Deshalb gewichten Auftraggeber qualitative Kriterien in vielen Verfahren stärker als den Preis. Oberhalb der EU-Schwellenwerte erlaubt die Vergabeverordnung ausdrücklich, Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals zu bewerten, wenn dessen Qualität die Ausführung erheblich beeinflussen kann (§ 58 VgV).

Lesen Sie die Bewertungsmatrix deshalb, bevor Sie den ersten Satz Ihres Konzepts schreiben. Wie Punkte vergeben und gewichtet werden, erklärt unser Ratgeber zu Zuschlagskriterien.

Das Konzept: Aufgabenverständnis vor Methodenkatalog

Das Konzept ist in vielen Beratungsausschreibungen das zentrale Qualitätskriterium. Überzeugende Konzepte beginnen bei der Aufgabe des Auftraggebers, nicht beim eigenen Methodenkoffer. Zeigen Sie, dass Sie die Ausgangslage verstanden haben, benennen Sie Risiken und beschreiben Sie Arbeitsschritte, Meilensteine und Ergebnisse.

Halten Sie sich an Vorgaben zu Gliederung und Seitenzahl. Bewertende gleichen jedes Konzept mit ihrer Matrix ab, und was sich keinem Kriterium zuordnen lässt, bringt keine Punkte. Eine Firmenbroschüre ersetzt kein Konzept.

Teamprofile, Lebensläufe und Referenzen

Auftraggeber wollen wissen, wer die Arbeit tatsächlich macht. Die Unterlagen verlangen häufig Lebensläufe oder Profile der vorgesehenen Beraterinnen und Berater, teils nach fester Vorlage. Wer im Angebot benannt ist, sollte auch im Projekt arbeiten; ein späterer Austausch ist oft nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.

Referenzen belegen die Eignung des Unternehmens. Wählen Sie Projekte, die nach Gegenstand, Umfang und Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Fehlt Ihnen eine Kompetenz, holen Sie Partner ins Team, als Nachunternehmer oder in einer Bietergemeinschaft.

Präsentation und Bietergespräch

In manchen Verfahren laden Auftraggeber die Bieter der engeren Wahl zu einer Präsentation oder einem Bietergespräch ein. Das kommt vor allem in Verfahren mit Verhandlungsmöglichkeit vor, wie sie unser Überblick über die Vergabearten beschreibt. Die Unterlagen legen fest, ob und mit welchem Gewicht der Termin in die Wertung eingeht.

Schicken Sie das Team, das Sie im Angebot benannt haben. Bereiten Sie sich auf Rückfragen zum Konzept vor und bleiben Sie bei dem, was schriftlich angeboten ist. Wer im Gespräch neue Leistungen verspricht, erzeugt Widersprüche statt Punkte.

Tagessätze kalkulieren

Das Preisblatt fragt meist nach Tagessätzen, einem Festpreis oder beidem. Grundlage ist ein realistisches Mengengerüst: Wie viele Beratertage braucht jedes Arbeitspaket, wer arbeitet mit welchem Anteil mit, wie viele Termine finden vor Ort statt? Klären Sie, ob Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten im Tagessatz enthalten sein müssen oder gesondert abgerechnet werden.

Ein Preis, der das Konzept nicht trägt, schadet doppelt. Bei ungewöhnlich niedrigen Preisen verlangt der Auftraggeber Aufklärung, und ein zu knappes Budget zwingt später zu Abstrichen bei der Qualität. Kalkulieren Sie so, dass das benannte Team die beschriebene Leistung auch erbringen kann.

Neutralität und Interessenkonflikte

Beratung für die öffentliche Hand setzt Unabhängigkeit voraus. Viele Unterlagen verlangen deshalb eine Neutralitäts- oder Unabhängigkeitserklärung, in der Sie offenlegen, ob Sie für Unternehmen tätig sind, die vom Ergebnis betroffen sein könnten. Wer an der Vorbereitung des Verfahrens mitgewirkt hat, muss mit besonderen Auflagen rechnen. Gehen Sie Ihre laufenden Aufträge vor der Abgabe durch und nennen Sie mögliche Berührungspunkte offen.

So unterstützen wir Beratungsunternehmen

Wir erstellen mit Ihnen ein Suchprofil für Ihre Beratungsfelder und finden passende Ausschreibungen bundesweit, auch solche, die unter Begriffen wie Gutachten, Begleitung oder Moderation laufen. Wir sichten die Unterlagen vollständig und besprechen mit Ihnen, wo Ihr Profil zur Bewertungsmatrix passt und wo nicht. Danach erstellen wir die Angebotsunterlagen, bereiten Teamprofile und Referenzen auf und übernehmen die Kommunikation mit der Vergabestelle. Unsere Arbeit als Dienstleister für öffentliche Ausschreibungen beschreibt die Leistungsseite.

Häufige Fragen

Wie werden Beratungsleistungen öffentlich ausgeschrieben?

Das hängt vor allem vom Auftragswert ab. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Vergabeverordnung, darunter gelten die von Bund und Ländern eingeführten Regeln. Bei Beratung kommen auch Verfahren vor, in denen Auftraggeber verhandeln dürfen, etwa wenn sich die Leistung vorab nicht abschließend beschreiben lässt.

Wie wichtig ist der Preis bei Beratungsausschreibungen?

Das legt jeder Auftraggeber in den Zuschlagskriterien fest, die Gewichtung steht in den Unterlagen. In vielen Beratungsverfahren tragen Konzept und Team mehr Punkte als der Preis. Ein niedriger Tagessatz gleicht ein schwaches Konzept deshalb selten aus.

Können Freiberufler und kleine Beratungen an Ausschreibungen teilnehmen?

Ja, sofern sie die geforderte Eignung nachweisen. Wo einzelne Referenzen oder Kapazitäten fehlen, helfen Partnerschaften, etwa als Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern. Ist ein größerer Auftrag in Lose geteilt, können auch kleinere Anbieter gezielt für einzelne Teile bieten.

Was ist eine Neutralitätserklärung?

Mit einer Neutralitätserklärung bestätigt der Bieter, dass keine Interessenkonflikte bestehen, etwa durch Aufträge für Unternehmen, die vom Beratungsergebnis profitieren könnten. Den Wortlaut gibt meist der Auftraggeber als Formblatt vor. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie Ihre laufenden Aufträge geprüft haben, und legen Sie Zweifelsfälle offen.

Die genannten Anforderungen sind typisch, aber nicht abschließend – jede Ausschreibung legt ihre eigenen fest. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

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