Ratgeber
EU-Schwellenwerte 2026 und 2027: Werte und Bedeutung für Bieter
Die EU-Schwellenwerte entscheiden, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben wird und welche Regeln gelten. Hier finden Sie die Werte, die seit dem 1. Januar 2026 gelten, und was sie für Sie als Bieter bedeuten.
Stand: 19.09.2026 · Redaktion: Stefan Schüssel

Ob ein Auftrag europaweit oder national vergeben wird, ist für Bieter mehr als eine Formalie. Davon hängen die anwendbaren Regeln ab, der Ort der Bekanntmachung und die Wege, ein Verfahren überprüfen zu lassen. Die Grenze ziehen die EU-Schwellenwerte.
Was sind EU-Schwellenwerte?
EU-Schwellenwerte sind Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber das europäische Vergaberecht anwenden müssen. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den maßgeblichen Wert, wird der Auftrag grundsätzlich europaweit ausgeschrieben. Die Beträge stehen in den EU-Vergaberichtlinien. Das deutsche Recht verweist in § 106 GWB auf diese Richtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung, sodass neue Werte ohne eigenes Umsetzungsgesetz gelten.
EU-Schwellenwerte 2026 und 2027 im Überblick
| Auftragsart | Schwellenwert |
|---|---|
| Bauleistungen | 5.404.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen | 216.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsbehörden (in Deutschland Bundeskanzleramt und Bundesministerien) | 140.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern | 432.000 € |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen | 750.000 € |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern | 1.000.000 € |
Sektorenauftraggeber sind Auftraggeber aus der Wasser- und Energieversorgung und dem Verkehrsbereich, etwa Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe. Für ihre Bauaufträge gilt ebenfalls der Wert von 5.404.000 €. Rechtsgrundlage sind drei Delegierte Verordnungen der EU-Kommission: (EU) 2025/2152 für klassische öffentliche Auftraggeber, (EU) 2025/2150 für Sektorenauftraggeber und (EU) 2025/2151 für Konzessionen. Den Wortlaut für klassische Auftraggeber finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 auf EUR-Lex.
Oberschwellenbereich: europaweite Ausschreibung
Liegt der geschätzte Auftragswert auf oder über dem Schwellenwert, spricht man vom Oberschwellenbereich. Dann gelten Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV), für Bauleistungen zusätzlich die VOB/A Abschnitt 2. Sektorenauftraggeber vergeben nach der Sektorenverordnung (SektVO). Die Bekanntmachung erscheint im Amtsblatt der EU und ist über TED für Unternehmen aus ganz Europa sichtbar.
Für Bieter bedeutet das einheitliche Formulare wie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, festgelegte Verfahrensarten und gesetzliche Mindestfristen. Außerdem steht das Nachprüfungsverfahren nach dem GWB vor einer Vergabekammer nur oberhalb der Schwellenwerte offen. Ob und wie Sie davon Gebrauch machen, gehört in die Hände einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Vergaberecht.
Unterschwellenbereich: nationale Regeln
Unterhalb der Schwellenwerte gilt das Haushaltsrecht von Bund, Ländern und Kommunen. Für Liefer- und Dienstleistungen ist das die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), soweit Bund oder Land sie eingeführt haben, für Bauleistungen die VOB/A Abschnitt 1. Hinzu kommen in vielen Ländern eigene Vergabegesetze und Verwaltungsvorschriften. Bekannt gemacht wird national, etwa über service.bund.de oder Plattformen von Ländern und Kommunen.
Welche Verfahren hier zulässig sind, hängt auch vom Auftragswert ab. Die Wertgrenzen legen Bund und Länder fest; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltende Fassung. Einen Überblick über die Verfahren gibt der Beitrag zu den Vergabearten. Für viele kleinere Betriebe ist dieser Bereich der naheliegende Einstieg, wie der Beitrag zu Ausschreibungen für kleine Unternehmen zeigt.
Wer schätzt den Auftragswert?
Den Auftragswert schätzt der Auftraggeber, nicht der Bieter. Er geht vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer aus und berücksichtigt auch Optionen und mögliche Vertragsverlängerungen. Maßgeblich ist der Tag, an dem er die Bekanntmachung absendet oder das Verfahren auf andere Weise einleitet. Ihr späterer Angebotspreis ändert an dieser Einordnung nichts.
Ein Beispiel: Eine Gemeinde schreibt die Unterhaltsreinigung ihrer Schulen mit fester Grundlaufzeit und Verlängerungsoption aus. Für die Schätzung zählt die gesamte mögliche Laufzeit, nicht nur der erste Vertragsabschnitt. Teilt der Auftraggeber eine Leistung in Lose auf, ist grundsätzlich der Wert aller Lose zusammen maßgeblich. Einen Auftrag ohne sachlichen Grund aufzuspalten, um unter dem Schwellenwert zu bleiben, ist unzulässig.
Anpassung alle zwei Jahre
Die EU-Kommission überprüft die Schwellenwerte alle zwei Jahre und passt sie per Delegierter Verordnung an. Grundlage ist das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation, dessen Beträge regelmäßig in Euro umgerechnet werden. Deshalb können die Werte steigen oder sinken; zum 1. Januar 2026 sind sie leicht gesunken. Die Werte für soziale und andere besondere Dienstleistungen stehen dagegen fest in den Richtlinien und ändern sich bei dieser Überprüfung nicht.
Die aktuellen Beträge gelten für die Jahre 2026 und 2027. Neue Werte treten jeweils zum 1. Januar in Kraft. Prüfen Sie bei Verfahren rund um einen Jahreswechsel, welche Fassung zum Zeitpunkt der Bekanntmachung galt.
So unterstützen wir Sie im Verfahren
Ob ein Verfahren ober- oder unterhalb der Schwellenwerte läuft, zeigt die Bekanntmachung. Wir berücksichtigen das bei der Sichtung der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung, denn Formulare, Fristen und Kommunikationswege unterscheiden sich. Wie wir dabei Schritt für Schritt vorgehen, beschreibt der Ablauf einer öffentlichen Ausschreibung; was wir im Einzelnen übernehmen, zeigen unsere Leistungen als Dienstleister für öffentliche Ausschreibungen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die EU-Schwellenwerte 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Schwellenwert für Bauleistungen bei 5.404.000 € und für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 €, jeweils ohne Umsatzsteuer. Für Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsbehörden gelten 140.000 €, für Sektorenauftraggeber 432.000 €. Diese Werte gelten für 2026 und 2027.
Gilt der Schwellenwert brutto oder netto?
Maßgeblich ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer, also der Nettowert. Einzurechnen sind auch Optionen, Vertragsverlängerungen sowie Prämien oder Zahlungen an Bewerber und Bieter, wenn der Auftraggeber sie vorsieht. Bei Rahmenvereinbarungen zählt der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge über die gesamte Laufzeit.
Woran erkenne ich, ob ein Auftrag über dem Schwellenwert liegt?
Meist an der Bekanntmachung selbst. Verfahren oberhalb der Schwellenwerte erscheinen im Amtsblatt der EU und tragen Bezeichnungen wie „offenes Verfahren“ oder „nicht offenes Verfahren“. Unterhalb heißen sie etwa „öffentliche Ausschreibung“ oder „beschränkte Ausschreibung“. Den geschätzten Auftragswert selbst geben Auftraggeber nicht in jedem Fall an.
Was ändert sich für Bieter im Unterschwellenbereich?
Es gelten nationale Regeln, die je nach Bund und Land unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Verfahren sind oft schlanker, Bekanntmachungen erscheinen auf nationalen Plattformen, und das Nachprüfungsverfahren nach dem GWB steht nicht zur Verfügung. Für Sie heißt das vor allem: Lesen Sie die Bewerbungsbedingungen besonders genau, weil sich Formulare und Fristen unterscheiden können.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick für Bieter (Stand: 19.09.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens und die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltende Rechtslage. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Vergaberecht.
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