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Ausschreibungen Garten- und Landschaftsbau: Pflege, Bäume, Winterdienst

Grünflächenpflege, Baumarbeiten und Winterdienst vergibt die öffentliche Hand regelmäßig im Wettbewerb. Bei Ausschreibungen im Garten- und Landschaftsbau entscheidet oft die Planung von Bereitschaft, Maschinen und Personal über mehrere Jahre.

Stand: 19.09.2026 · Redaktion: Stefan Schüssel

Säulengang im Streiflicht – Ausschreibungen Garten- und Landschaftsbau

Parks, Straßenbäume, Sportplätze, Friedhöfe, Schulhöfe: Über Ausschreibungen im Garten- und Landschaftsbau vergeben Kommunen, Landkreise und Landesbehörden die Pflege dieser Flächen häufig an Fachbetriebe. Im Amtsblatt der EU (TED) erschienen zwischen September 2025 und September 2026 rund 450 Bekanntmachungen deutscher Auftraggeber für Pflanzarbeiten und Grünflächenpflege und rund 380 für Schneeräumung – nur Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (Abfrage vom 18.09.2026). Grundlage sind die CPV-Codes 7731 und 90620; CPV ist das europäische Verzeichnis, mit dem Auftraggeber ihre Aufträge einordnen. Die vielen kleineren, national bekannt gemachten Verfahren kommen hinzu.

Ausschreibungen im Garten- und Landschaftsbau: Bau oder Dienstleistung?

Am Anfang steht die Frage: Was genau wird vergeben? Die Neuanlage eines Parks, eines Spielplatzes oder einer Außenanlage ist in der Regel eine Bauleistung. Dafür gilt die VOB/A, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, mit Leistungsverzeichnis und Einheitspreisen. Was das für Ihr Angebot bedeutet, beschreibt unsere Seite Ausschreibungen für Handwerker.

Die laufende Pflege bestehender Flächen ist dagegen eine Dienstleistung. Dafür gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), soweit Bund oder Land sie eingeführt haben, sonst gelten landesrechtliche Regeln; oberhalb gilt die Vergabeverordnung (VgV). Die Begriffe Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag bestimmt § 103 GWB. Bei Mischformen, etwa einer Neuanlage mit mehrjähriger Entwicklungspflege, legt der Auftraggeber die Einordnung fest; die Unterlagen nennen die maßgebliche Verfahrensordnung.

Grünflächenpflege: Flächen, Intervalle, Pflegeklassen

Pflegeausschreibungen beschreiben die Leistung meist über Flächen und Häufigkeiten: Rasen mähen, Gehölze schneiden, Beete pflegen, Laub aufnehmen, Wege sauber halten. Oft liegt ein Flächenverzeichnis bei, manchmal mit Plänen oder einem Auszug aus dem digitalen Grünflächenkataster. Manche Auftraggeber ordnen die Flächen Pflegeklassen zu, die festlegen, wie oft und wie intensiv gepflegt wird.

Prüfen Sie die Mengen, bevor Sie Preise eintragen. Stimmen Flächengrößen, Zufahrten und Entsorgungswege mit dem überein, was Sie vor Ort vorfinden? Eine angebotene Ortsbesichtigung ist deshalb gut investierte Zeit. Wie Sie Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis systematisch lesen, erklärt unser Ratgeber Vergabeunterlagen prüfen.

Baumpflege und Baumkontrolle

Wer Bäume an Straßen, in Parks und auf Schulhöfen besitzt, trägt für sie die Verkehrssicherungspflicht. Deshalb vergeben Kommunen und andere öffentliche Träger neben Schnitt und Fällung oft auch die regelmäßige Baumkontrolle. Die Unterlagen verweisen dabei häufig auf anerkannte Regelwerke der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau), etwa die ZTV-Baumpflege oder die Baumkontrollrichtlinien.

In vielen Verfahren gefragt: Nachweise zur Qualifikation der eingesetzten Kräfte, zum Beispiel für Baumkontrolle, Seilklettertechnik oder die Arbeit mit Hubarbeitsbühnen. Hinzu kommen Vorgaben zur Dokumentation, denn die Kontrollergebnisse fließen oft in ein Baumkataster, teils in einem festen Datenformat. Arbeiten Sie an Straßen, gehören Absperrung und Verkehrssicherung in die Kalkulation.

Winterdienst: Bereitschaft, Räum- und Streupläne, Dokumentation

Im Winterdienst zählt vor allem Verlässlichkeit. Die Unterlagen legen fest, in welchem Zeitraum Bereitschaft besteht, bis wann Flächen geräumt sein müssen und in welcher Reihenfolge. Räum- und Streupläne ordnen Straßen, Wege und Eingänge nach Dringlichkeit. Oft ist auch vorgegeben, welche Streumittel wo zulässig sind.

Ebenso wichtig ist die Dokumentation. Viele Auftraggeber verlangen für jeden Einsatz einen Nachweis mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel, teils elektronisch erfasst. Im Schadensfall können diese Aufzeichnungen belegen, dass ordnungsgemäß geräumt wurde.

Beim Preis trennen manche Preisblätter eine Pauschale für die Bereitschaft von einer Vergütung je Einsatz, andere fragen eine Saisonpauschale ab. Kalkulieren Sie so, dass ein milder und ein harter Winter gleichermaßen tragbar bleiben.

Rahmenverträge über mehrere Jahre

Pflege und Winterdienst werden häufig als Rahmenvertrag vergeben, oft mit Verlängerungsoptionen. Der Rahmenvertrag legt Bedingungen und Preise fest; welche Leistungen tatsächlich anfallen, ruft der Auftraggeber im Einzelfall ab. Die Unterlagen nennen dafür geschätzte Mengen oder Höchstwerte, eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Mengen besteht meist nicht.

Rechnen Sie deshalb zwei Fälle durch: Was passiert, wenn deutlich weniger abgerufen wird, und reicht Ihre Kapazität, wenn die Höchstmenge erreicht wird? Achten Sie außerdem darauf, ob der Vertrag Preisanpassungen über die Laufzeit vorsieht, denn Löhne und Entsorgungskosten bleiben selten mehrere Jahre gleich.

Maschinen, Personal und saisonale Spitzen

Im Garten- und Landschaftsbau ballt sich die Arbeit: Pflanzzeit und erster Rasenschnitt im Frühjahr, Laub im Herbst, Bereitschaft im Winter. Wer mehrere öffentliche Aufträge hält, muss diese Spitzen gleichzeitig abdecken. Auftraggeber fragen deshalb häufig nach Maschinenpark, Personalstärke und Vertretungsregeln.

Legen Sie vor jedem Angebot neue und bestehende Verträge nebeneinander. Viele Auftraggeber teilen große Leistungen in Lose, etwa nach Stadtteilen oder Leistungsarten, sodass Sie nur für passende Teile anbieten können. Für Spezialarbeiten wie Großbaumfällungen kommen Nachunternehmer oder eine Bietergemeinschaft infrage.

So unterstützen wir Betriebe im Garten- und Landschaftsbau

Wir erstellen mit Ihnen ein Suchprofil für Pflege, Baumarbeiten und Winterdienst in Ihrem Einsatzgebiet und finden passende Ausschreibungen bundesweit. Wir sichten die Unterlagen vollständig, von Flächenverzeichnissen bis zu Streuplänen, und besprechen mit Ihnen Chancen, Risiken und Kapazität. Danach erstellen wir die Angebotsunterlagen und übernehmen die Kommunikation mit der Vergabestelle. Was wir als Dienstleister für öffentliche Ausschreibungen im Einzelnen übernehmen, lesen Sie auf der Leistungsseite.

Häufige Fragen

Ist Grünpflege eine Bauleistung oder eine Dienstleistung?

Die laufende Pflege bestehender Grünflächen ist in der Regel eine Dienstleistung. Die Neuanlage von Flächen gilt dagegen als Bauleistung, für die die VOB/A anzuwenden ist. Bei gemischten Aufträgen legt der Auftraggeber fest, welche Regeln gelten, und nennt sie in Bekanntmachung und Vergabeunterlagen.

Wo finde ich Ausschreibungen für Winterdienst?

Winterdienst schreiben vor allem Kommunen, Landkreise und Behörden mit eigenen Liegenschaften aus, meist mit einigem Vorlauf vor der Saison. Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen im Amtsblatt der EU, kleinere auf den Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen. Ein Suchprofil mit passenden Begriffen und CPV-Codes erfasst beide Wege.

Welche Nachweise verlangen Ausschreibungen für Baumpflege?

Häufig verlangen Auftraggeber Qualifikationsnachweise des Personals, etwa für Baumkontrolle, Seilklettertechnik oder den Einsatz von Hubarbeitsbühnen. Dazu kommen Referenzen über vergleichbare Arbeiten und Angaben zur technischen Ausstattung. Was im Einzelfall gilt, steht in der Bekanntmachung.

Kann ein kleiner Betrieb einen mehrjährigen Rahmenvertrag stemmen?

Ein Rahmenvertrag bringt planbare Auslastung, bindet aber Personal und Maschinen über Jahre. Prüfen Sie, ob Sie die geschätzten Mengen auch in Spitzenzeiten leisten können. Ist der Auftrag in Lose geteilt, können Sie sich auf die Teile beschränken, die zu Ihrem Betrieb passen.

Die genannten Anforderungen sind typisch, aber nicht abschließend – jede Ausschreibung legt ihre eigenen fest. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

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